Satzung der Ortsgemeinde Nordhofen über die Reinigung öffentlicher StraßenBei dieser Gelegenheit will ich noch mal auf die „Satzung der Ortsgemeinde Nordhofen über die Reinigung öffentlicher Straßen“ hinweisen. In dieser Satzung ist nicht nur die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis, sondern auch die Verpflichtung der Grundstückseigentümer (gilt im Besonderen auch für unbebaute Grundstücke) geregelt, die Bürgersteige und Straßen zu reinigen. Die Bezeichnung „Straßen“ umfasst natürlich auch die Geh- und Fußwege in der Ortslage. In § 7 der Satzung ist beispielweise geregelt: „Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Säuberung der Straßenrinne, Gräben und Durchlässe“. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde nun von vielen Seiten kritisiert, dass einige Gehwege und Straßenflächen mit Unkraut überwuchert sind. Ich weiß, dass es sich nur um wenige Grundstücke handelt. Ich fordere alle Grundstückseigentümer die es betrifft auf, ihrer Pflicht zur Reinigung der Straßen kurzfristig nachzukommen. Bei Nichtbeachtung werden wir nicht umhinkommen, das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde einzuschalten.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof
Guten Tag, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich möchte noch einmal auf die Anfang September veröffentlichte Bekanntmachung aufmerksam machen. Die damalige Veröffentlichung ist nachstehend im Originaltext abgedruckt.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung über die Einebnung von Gräbern
Bekanntmachung über die Einebnung von Gräbern auf dem Friedhof der Gemeinde Nordhofen
Bei den nachfolgenden Grabstätten sind die Ruhefrist und die Nutzungszeit abgelaufen:
Name des Verstorbenen verstorben
Harry Thieme 1968
Minna Giel 1969
Gustav Hummerich 1969
Ludwig Griebling 1969
Auguste Groth 1969
Emil Gitt 1970
Otto Corzilius 1970
Marie Bogatz 1970
Eugen Schnug 1970
Lina Bäcker 1970
Karl Hummerich 1971
Paul Bartlewski 1971
Lina Hummerich 1971
August Krautwald 1971
Hans-Georg Hummel 1971
Hilda Hummerich 1971
Gemäß §§ 12 und 21 der Friedhofssatzung werden die Grabmale und sonstigen baulichen Teile von der Gemeinde entfernt. Die Gräber sollen in den beiden ersten Novemberwochen eingeebnet werden.
Gräber mit Ablauf der Ruhefrist von 1972 bis 1975
Bei den nachfolgenden Gräbern endet die Ruhefrist in den Jahren 2012 – 2015:
Name des Verstorbenen verstorben
Eugen Hummerich 1972
Berta Merten 1972
Richard Schmuck 1972
Eugen Schlaudt 1972
Lina und Oskar Opiolla 1973/1975
Hugo Zöller 1973
Karl Zöller 1973
Alfred Bäcker 1973
Berta Schmuck 1974
Elisabeth Massur 1974
Fritz Lorenz 1975
Irene Zöller 1975
Dina Hummerich 1975
Sollte bei diesen Grabstätten der Wunsch bestehen, die Gräber ebenfalls einzuebnen, bitte ich die Nutzungsberechtigten, sich mit mir in den nächsten Wochen in Verbindung zu setzen.
Entfernung von Gräbern die vernachlässigt sind und nicht mehr gepflegt werden
Nachfolgende Gräber sind in einem Zustand, die darauf hindeuten, dass sie nicht mehr gepflegt werden und im jetzigen Zustand auch eine Gefährdung darstellen können:
Anna Verheyen (gestorben 1974)
Wilhelm Verheyen (gestorben 1974)
Gemäß § 23, Abs. 2 der Friedhofssatzung ist die Gemeinde berechtigt, nach Information an die Nutzungsberechtigten, bzw. nach öffentlicher Bekanntmachung, die Gräber entfernen zu lassen. Wenn bis Ende Oktober keine Widersprüche der Nutzungsberechtigten eingehen, werden die Gräber im November entfernt.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Veröffentlichung von Geburtstagen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde und in der Westerwälder Zeitung
Es ist seit Jahren guter Brauch, dass die Geburtstage unser Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 70. Lebensjahr im Mitteilungsblatt und in der Westerwälder Zeitung veröffentlicht werden. Doch nicht jeder möchte diesen Geburtstag veröffentlicht wissen. Damit eine Veröffentlichung nicht vorgenommen wird, ist ein Widerspruch bei der Verbandsgemeinde erforderlich. Bitte dort direkt an das Bürgerbüro wenden (ich glaube das geht auch telefonisch). Die bisher schon eingelegten Widersprüche werden natürlich beachtet, ein neuer Widerspruch ist hier nicht erforderlich. Wenn dazu noch Fragen bestehen, können Sie mich jederzeit anrufen.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Pflanzbeete in der Gemeinde
Guten Tag, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. In diesen Tagen sieht man unsere beiden Gemeindehelferinnen Elke und Ilse fleißig an den Pflanzbeeten in der Gemeinde arbeiten. Das ist keine leichte Arbeit und nimmt bei der Vielzahl der Pflanzbeete eine Menge Zeit in Anspruch. Zu meiner Freude stellen wir bei dieser Aktion fest, dass inzwischen immer mehr Beete oder auch Blumenkästen von fleißigen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus unserer Gemeinde unentgeltlich gepflegt und bepflanzt werden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, all diesen Bürgerinnen und Bürger zwischendurch einfach mal ganz herzlich Danke zu sagen. Ganz toll.
Beste Grüße aus der Nordstraße.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Verkehrssicherung von Gehwegen und Bürgersteigen – Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer
Guten Tag, liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den nächsten Wochen werden die Hecken und Sträucher auf den öffentlichen Plätzen der Gemeinde zurückgeschnitten. Der jährliche Schnitt dient der Verschönerung des Ortsbildes, besonders aber der Sicherheit auf den Bürgersteigen und Gehwegen in unserer Gemeinde. Wie die Gemeinde, hat auch jeder private Grundstückseigentümer – auf bebauten und unbebauten – Grundstücken, entsprechend der Satzung unserer Gemeinde, dafür zu sorgen, dass von Hecken oder Sträuchern keine Gefährdung für die Einwohner und besonders für die Kinder ausgehen. Besondere Gefahren bestehen in der Regel dann, wenn Gehwege durch überhängende Sträucher oder Hecken nicht mehr sicher benutzt werden können, oder die Sicht eingeschränkt ist. Im Interesse unserer Kinder, der Bürgerinnen und Bürger, der Besucher unserer Gemeinde, aber auch in ihrem eigenen Interesse – der Grundstückseigentümer ist haftbar, wenn er der Verkehrsicherungspflicht nicht nachkommt – bitte ich Sie zu prüfen, ob ein Rückschnitt der Hecken und Sträucher auf Ihren Grundstücken erforderlich ist.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Reinigung und Pflege von Gehwegen oder Bürgersteigen an bebauten und unbebauten Grundstücken
Guten Tag, liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Satzung der Gemeinde Nordhofen regelt – neben der oben bereits beschriebenen Verkehrssicherungspflicht – auch die Reinigung von Bürgersteigen und Gehwegen. Der Grundstückseigentümer, dies gilt hier gleichermaßen für bebaute und unbebaute Grundstücke, ist verpflichtet die Gehwege, die Bürgersteige und die (hälftige) Straße regelmäßig sauber zu halten. Zusätzlich ist bei Bedarf ist auch ein evtl. Pflanzenbewuchs zu entfernen. Wenn dies im Sommerhalbjahr ein- bis zweimal geschieht, erscheint mir das ausreichend. Für die Mehrzahl unserer Bürgerinnen und Bürger sind diese Tätigkeiten selbstverständlich. Dafür meinen herzlichen Dank.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Gefahren und Schäden durch freilaufende Hunde
Nicht alle Menschen können sich an Hunden und im Besonderen an freilaufenden Hunden erfreuen. Vielen Menschen, darunter auch viele spielende Kinder, haben eine Scheu oder sogar Angst vor Hunden. Von daher ist es eigentlich selbstverständlich, dass Hunde in der Nähe von fremden Menschen und dies ist im Dorfgebiet regelmäßig der Fall, immer angeleint sind. In den letzten Wochen ist jedoch verstärkt festzustellen, dies drückt sich auch in vielen Beschwerden mir gegenüber aus, dass diese selbstverständliche Regel von einigen Hundehaltern nicht befolgt wird. Zudem haben in vergangenen Tagen freilaufende Hunde zwei Meerschweinchen und eine Katze gerissen und getötet. Das ist nicht hinnehmbar und dadurch kommen auch wieder die Hundebesitzer in Verruf, die sich normalerweise vorbildlich verhalten. Ungeachtet der Tatsache, dass die Rücksichtnahme auf berechtigte Scheu oder Ängste selbstverständlich sein sollte, gibt es im Gebiet der Verbandsgemeinde Selters eine „Gefahrenabwehrverordnung“, die auch im Besonderen das Verhalten mit Hunden regelt. Ich möchte hier einige der wichtigsten Regelungen aus dieser Gefahrenabwehrverordnung zitieren: Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
Es ist verboten Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen. Kinder sind keine geeigneten Hundeführer.
Wer gegen die Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 37 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,-- Euro geahndet werden.
Liebe Hundebesitzer, ich appelliere noch mal an Sie, auf andere Bürgerinnen und Bürger Rücksicht zu nehmen, damit es nicht zu weiteren Beschwerden und als Folge davon auch zu Anzeigen kommt. Ich möchte aber auch alle Bürgerinnen und Bürger ermuntern, die Hundehalter anzusprechen, die sich nicht an die Regeln halten. Wenn dies nicht hilft, sollten Sie sich auch nicht scheuen, eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Ansprechpartner ist das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. Bei Bedarf stehe ich Ihnen für einen Rat oder eine Information gerne zur Verfügung.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Bürgerversammlung am 24. Mai 2011 um 18.30 Uhr in der Pfauenhalle
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Nordhofen, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer ersten Bürgerversammlung in diesem Jahr einladen. Ich glaube, wir haben wichtige Themen für Sie und für unsere Gemeinde auf der Tagesordnung. Hier nun das Programm für unsere Versammlung.
1. Vorbeugender Einbruchschutz
Dia-Vortrag der Kriminaldirektion Koblenz zum Thema, wie man sich und sein Eigentum wirksam schützen kann.
2. Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes
Seit vielen Jahren gibt es für unsere Gemeinde ein Dorfentwicklungskonzept (früher Dorferneuerungskonzept). Die Zeit ist nicht stehen geblieben. Die Wünsche, Anliegen und Anforderungen der Bürger an eine Gemeinde haben sich in den Jahren verändert, ebenso wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Dorfentwicklungskonzept fortzuschreiben. Dabei wollen wir unsere Bürgerinnen und Bürger intensiv mit einbinden. Ende des Jahres werden wir uns dem Thema konkret widmen. Am 24. Mai wollen wir Sie informieren, was so ein Dorfentwicklungskonzept eigentlich ist und wie wir uns die Fortschreibung und Ihre Mitarbeit vorstellen.
3. Aktuelles aus der Gemeinde
Hier informieren wir Sie über die finanzielle Situation und die aktuellen Vorhaben und Maßnahmen.
4. Bürgerfragestunde
Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen unsere Gemeinde und die Verwaltung betreffend, zu stellen. Machen Sie regen Gebrauch davon. Soweit uns das möglich ist, werden wir die Fragen noch am gleichen Abend beantworten. Ansonsten gibt es die Antwort später an den Fragesteller oder bei allgemeinem Interesse im Mitteilungsblatt und auf unserer Homepage.
PS: Wer etwas früher da ist, kann sich kurz informieren lassen, wie die Technik unserer neuen Photovoltaikanlage funktioniert.
Ich hoffe auf zahlreiche Beteiligung und verbleibe mit den besten Grüßen aus der Nordstraße.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Dia-Show 750 Jahre Nordhofen
Guten Tag, liebe Bürgerinnen und Bürger, viele werden sie noch nicht gesehen haben, die Dia-Show mit alten Bildern aus Nordhofen. Zu unserem Jubiläum vor nun fast 2 Jahren hat Hans Busemann viele alte Bilder aus Nordhofen eingescannt und daraus eine tolle Dia-Show gemacht. Die Bilder wurden an dem Jubiläumssonntag, Pfingsten 2009, im Martin-Luther-Haus gezeigt. Da es aber an diesem Tag so viele andere Dinge zu sehen gab in Nordhofen, bin ich sicher, dass viele von uns – so ist es auch mir gegangen – nicht in das Martin-Luther-Haus gekommen sind. Die Dia-Show können Sie jetzt auf unserer Homepage sehen. Alle die keinen Internetanschluss haben, kennen bestimmt jemanden, wo sie sich die Bilder nochmal anschauen können. Also schnell www.nordhofen.de aufrufen. Wenn Gelegenheit ist, zeigen wir die Bilder noch mal an der für April geplanten Bürgerversammlung.
Beste Grüße aus der Nordstraße
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Erhalt und Pflege alter Obstbäume
Guten Tag, liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren eine Streuobstwiese neu angelegt und auch um das Neubaugebiet viele Obstbäume gepflanzt. Dazu gibt es in unserer Gemarkung aber auch noch viele „alte“ Obstbäume, die unser Landschaftsbild prägen und damit ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft sind. Ihnen geht es sicherlich auch so wie mir, ich stehe vor diesen Bäumen und denke, die sind so alt und morsch, da hilft nur noch eins: der Baum muss gefällt werden. Oft lohnt sich aber auch ein Rückschnitt dieser alten Obstbäume um diese zu erhalten und auch wieder den Obstertrag zu verbessern. Es ist ein Anliegen des Kreises und auch ein Anliegen unserer Gemeinde, die alten Obstbäume möglichst zu erhalten. Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung, haben wir uns in dieser Woche die Obstbäume in unserer Gemarkung angesehen. Ziel war es, festzustellen, welche Bäume durch einen fachmännischen Rückschnitt noch erhaltenswert sind. Das Ergebnis werde ich in den nächsten Tagen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke besprechen. Sollten wir, gemeinsam mit der Kreisverwaltung, zu dem Ergebnis kommen, in unserer Gemarkung eine Aktion zur Erhaltung der alten Obstbäume vorzunehmen, kommen auf die Eigentümer/Pächter keine oder nur sehr geringe Kosten zu. Der Kreis beteiligt sich mit 90 % an den Aufwendungen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gemeinde auch einen Anteil trägt.
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister
Vermeidung und Beseitigung von Hundekot in unserer Gemeinde
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das nachfolgende Schreiben wurde oder wird in den nächsten Tagen mit den Hundesteuermarken an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer verteilt. Der Gemeinderat hat sich zu den darin geschilderten Maßnahmen entschieden, weil es im letzten Jahr verstärkt zu berechtigten Beschwerden von den Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde gekommen ist. Wir hoffen, dass die Regeln eingehalten werden, ohne dass wir gezwungenen sind, ordnungspolitische Maßnahmen einzuleiten.
„Hier nun der Text des Schreibens“:
In unserem Ort gibt es zurzeit ca. 70 angemeldete Hunde. Im Vergleich mit unserer Einwohnerzahl ist dies ein Prozentsatz von fast 12,0 % und liegt damit deutlich über vergleichbaren Gemeinden und Städten. Daher hat sich der Gemeinderat zum wiederholten Male mit den Folgen der doch stattlichen Zahl von Hunden in Nordhofen beschäftigt. Eindeutige Meinung war, dass wir allen Hundebesitzerinnen und -besitzern ihren Liebling gönnen, zumal wir wissen, dass ein Hund Lebensfreude bedeutet und auch für viele eine bedeutende Stütze bei der Bewältigung des täglichen Lebens ist.
Eine konkrete Erfahrung aus der Vergangenheit ist aber auch, dass einige wenige Hundehalter/innen durch ihr Verhalten, großen Ärger in der Gemeinde verursachen, da sie gültige Regeln nicht akzeptieren.
Durch ihr Verhalten hinterlassen ihre Tiere auf Gehwegen, Grünanlagen, Pflanzbeeten und sogar am Spielplatz erhebliche Verunreinigungen. Das ist nicht nur eine Belästigung für Andere, sondern stellt auch eine Gefährdung für spielende Kinder dar und nicht zuletzt, macht es uns ganz erhebliche Probleme beim Rasenmähen, bis zu Schäden an den Mähern. Dies ist aus Sicht des Gemeinderates, unter denen sich auch viele Hundebesitzer befinden, nicht mehr zu akzeptieren.
Daher hat sich der Gemeinderat in einer der letzten Sitzungen eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Gemeinsam waren wir der Meinung, dass eine Erhöhung der Hundesteuer, die, im Vergleich zu vielen Gemeinden, bei uns noch günstig ist, das Problem nicht löst und auch die Hundebesitzer bestraft, die sich an die Regeln halten. Daher werden wir die Steuersätze für 2011 unverändert beibehalten.
Die Ratsmitglieder haben aber auch einstimmig dafür votiert, dass wir in Zukunft Verschmutzungen durch Hundekot auf den öffentlichen Anlagen in der Gemeinde nicht mehr dulden und bei Zuwiderhandlungen entsprechende Schritte einleiten. Nach der gemeindlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet haben Personen, die Tiere auf Straßen und in Anlagen mit sich führen dafür zu sorgen, dass die Tiere u.a. die Straßen und Anlagen nicht beschmutzen. Hiernach handelt der Hundehalter ordnungswidrig, wenn er der Verschmutzung von Straßen (auch Gehwegen) oder öffentlichen Anlagen (Plätzen, Grünanlagen, Spielplätzen) durch seinen Hund nicht entgegenwirkt, sie somit verhindert bzw. eine eingetretene Verschmutzung durch abgelegten Kot nicht unverzüglich beseitigt.
Um die Aufmerksamkeit für das Problem zu erhöhen, werden wir, sobald es die Witterung zulässt, auf ausgewählten Flächen in der Gemeinde entsprechende Hinweisschilder aufstellen. Das Verbot für Hundekot gilt natürlich nicht nur auf diesen Flächen, sondern auf allen Grünflächen, Gemeindeplätzen, -wegen und -straßen.
Um Sie liebe Hundebesitzer/innen bei Ihrer Verpflichtung zu unterstützen, werden wir in den nächsten Tagen mit der Ausgabe der Hundesteuermarken, auch einen Handbestand von Hundekottüten an Sie verteilen, mit der Sie die Hinterlassenschaft Ihrer Hunde aufnehmen und zuhause beseitigen können.
Liebe Hundebesitzerinnen und –besitzer, wir gönnen Ihnen den Spaß und die Freude mit Ihrem Liebling, aber wir werden ab sofort verstärkt gegen diejenigen vorgehen, die sich nicht an die Regeln in unserer Gemeinde halten. Der Gemeinderat hat einstimmig dafür votiert, dass wir gegen uneinsichtige Mitbürgerinnen und Mitbürger die uns rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln anwenden.
Ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam – im Interesse aller Einwohnerinnen und Einwohner in Nordhofen – die bisher aufgetretenen Probleme lösen werden.
„Textende“
Edgar Reifenscheidt
Ortsbürgermeister


